Kostüme

In diesem Teil möchten wir unsere zivile Gewandung vorstellen.

Wir werden versuchen, uns stingend nur auf das Ausrüstungsteil zu beschränken.

Ausführungen zu weiterführenden Sachverhalten folgen gesondert. Für unserer Kommende besteht für die verschiede Anlässe eine Bekleidungsvorschrift. Näheres regelt unser Statut.

Gewandung I 020

 

Im ersten Absatz beschreiben wir die Quellenlage ( Bücher, Schriften etc.).

Im zweiten Absatz versuchen wir eine Ableitung zur Bekleidung des Ordens herzustellen. Dabei beziehen wir uns auf die Ordensregeln des Deutschen Ordens.

Im dritten Absatz beschreiben wir unserer Interpretation der Ausrüstung und geplante Veränderungen.

Die Regeln legen den Anzug in Farbe und Material fest. Das ist für uns in der Recherche von großem Vorteil. Das Unterzeug besteht aus Leinen , das Oberzeug aus Wolle, braunem Leder und geschmiedetem Eisen.

Die klerikalen Farben sind festgelegt:

  • Weiß, braun, schwarz und grau.

Unterzeug:

  • Hemd, Bruche und Beinlinge

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Überzeug:

  • Konventsrock, Cotte, Gürtelzeug, Schuhzeug, Kappe, Mantel, Sporen, Gugel und Transporttasche

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Mantel:

Der  Mantel ist das wichtigste  Bekleidungsstück  eines Angehörigen des Ordens.
Im Februar  1199 wurde der Orden als Ritterorden durch Papst Innozens III . anerkannt  und das tragen des weißen Mantels gestattet. ( Dazu gibt es eine Geschichte um Streitigkeiten mit dem Templerorden) Auf einigen Abbildungen ist der weiße Mantel mit dem schwarzen Kreuz zu sehen. Hierbei sei angemerkt, das Kreuz hat die Größe einer Männerhand ,nicht die Größe des  Kreuzes der Kathedralen. Immer wieder gern beobachtet.

Für die Ritter und Sarijanten  wird er nach dem ablegen des Gelübdes  feierlich verliehen.  Es ist das einzige Bekleidungsstück welches in Farbe und Stoff in den Regeln vorgegeben ist.
Der weiße Mantel aus Wolle mit dem handgroßen schwarzen Wollkreuz auf der Seite des Herzens, ist bodenlang , wird mit einer Tasselschnur  verschlossen  und ist im halbkreis -oder  dreiviertel Kreis   gefertigt. Der Mantel  kann für die Wintermonate mit Fell ( nur Schaf -und Ziegenfell)  gefüttert  sein. Der Mantel besitzt keine Kapuze!

Es ist der Stolz eines jeden Ritters und entsprechend zu behandeln. Es wird bei allen Zeremonien und in der Öffentlichkeit getragen.

Die unterschiedlichen Formen der Kreuze finden in weiteren Ausführungen einen Platz.

Was den Regeln widerspricht:

  • Andere prunkvolle Felle,
  • Schließen aus  Messing , gold ,silber etc. ,
  • riesiges Kreuz,
  • Mantel mit Kapuze,
  • kein Wollmantel,
  • Mantel zu kurz

Wie bereits beschrieben , nur der Mantel ist in Farbe vorgegeben. Alle anderen Kleidungsstücke können in den klerikalen Farben getragen werden. Dies würde auch den Waffenrock betreffen. Bei Anwendung der Regeln ( in einem Kapitel erwähnt)wäre ein Ritterbruder von einem Sarijanten oder Halbbruder nicht zu unterscheiden.

Dies betrifft auch die Kopfbedeckung. In unserer Gruppe versuchen wir dem Rechnung zu tragen , gleichwohl ist uns der Optik wegen, eine einheitliche Uniform wichtig. So tragen die Ritter ( wir werden in der Kommende nur zwei Ritter im Bestand haben) Schwarz und weiß. Dies betrifft die komplette Bekleidung)

Zum weißen Mantel tragen wir die weiße Kappe.

Die Sarijanten, Halbbrüder, Priester und Schwestern tragen , grau, schwarz und braun.

Dabei wird immer ein grauer Mantel mit Vollkreuz oder Tau getragen.

Kopfbedeckung in allen klerikalen Farben, nicht weiß.

Kopfbedeckung wird ständig getragen. Der Anzug ist stets vollständig und eines Ordensangehörigen würdig.

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Der Reisemantel:

- ist ein seltenes Ausrüstungsstück. Bei uns ist er Bestandteil der Ausrüstung bei Rittern und  Sarijanten in den Farben weiß und grau aus Wolle. Dieser Mantel wird im normalen Dienst für den Orden bei Arbeiten innerhalb der Mauern oder auf Reisen ohne Zeremoniestatus getragen.

Bei Einnahme des Essens  (Nachtmahl) den Stundengebeten oder Empfangen wird der Reisemantel nicht getragen . Er ist, ob gefüttert mit Schafs- oder Ziegenfell  sowie nicht gefüttert, als Arbeitsbekleidung zu sehen.

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Wollkappe, Pillbox

Die Kappe, Junkerhut, Pillbox  tragen wir einheitlich aus Wolle mit Leinen gefüttert.
Die Kopfbedeckung wird ausserhalb des Zeltes  immer getragen  und ist in verschiedenen Farben  zugelassen.  Weiße Kappen tragen die Ritter zum Mantel , Graue, schwarze oder braune  Kappen trägt der Sarijant  oder Halbbruder  zum Mantel. Zur Arbeitsbekleidung  ist jegliche Farbe der Kappe zugelassen mit Ausnahme weiß.

Entgegen den Überlieferungen  tragen wir als Erkennungszeichen unserer Kommende ein Zinnabzeichen  ( Pelikan – s. Marienburg Brunnen – Geschichte Pelikan in der Christenheit)  auf der rechten Seite der Kappe. Dieser wird bei den Rittern mit zwei , bei den Sarijanten mit einem echten Bernstein eingerahmt.

Das Abzeichen wird in unserer Kommende bei Aufnahme in einer feierlichen Zeremonie  verliehen.

Gewandung I 009

 

Pilgertasche / Transporttasche

Die Quellenlage ist nicht eindeutig. Das der Angehörige des Ordens  kein Eigentum hatte, war durch ihn auch nichts zu transportieren. Pilgerungen sind für Ordensangehörige nicht vorgesehen, so dass die Tasche wohl kein wesentlicher Bestandteil  der Ausrüstung darstellte. Im heutigen Lager ist dies leider unbedingt notwendig. Unsere Taschen bestehen nach Vorgaben aus Leinen oder Wolle und haben die  nachgewiesenen Formen. Quasten oder Trottel sind an diesen nicht vorgesehen.
Die Tasche wird unter dem Mantel getragen, nie darüber.


Gugel

Das wichtigste Bekleidungstück im Mittelalter. Der Gugel ist immer separat zu tragen, nie als Kapuze am Kleidungsstück angesetzt.

Wie bereits bei den anderen Kleidungsstücken beschrieben sind die tragbaren Farben, weiß, schwarz, braun und grau.

Zum Mantel tragen die Ritter einen weißen oder schwarzen Gugel, die Sarijanten eine graue Gugel. Zum Arbeitsanzug ist jegliche Farbe außer weiß zugelassen.

Der Gugel kann auch mit Schaft-oder Ziegenfell gefüttert sein.

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